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Nachgefragt: „Aktualisierung der COVID-19-Impfempfehlung für Kinder und Jugendliche, Möglichkeiten für Impfaktionen an Schulen“ vom 24. August 2021

Das Min­is­teri­um für Soziales, Gesund­heit und Inte­gra­tion Baden-Würt­tem­berg hat sich am Dien­stag, 24. August in einem Schreiben (PDF hier) an die weit­er­führen­den und beru­flichen Schulen gewandt und diese über Imp­fange­bote informiert.

Da diese Imp­fange­bote sehr viele Fra­gen aufw­er­fen, haben wir uns in dem nach­ste­hen­den Offe­nen Brief an die Ver­fass­er gewandt, um Antworten auf diese Fra­gen zu erhalten:

Min­is­teri­um für Soziales, Gesund­heit
und Inte­gra­tion Baden-Würt­tem­berg
z.Hd. Prof. Dr. Uwe Lahl und Daniel Hager-Mann
Post­fach 103443
70029 Stuttgart

Vor­ab per E‑Mail an poststelle@sm.bwl.de

13. Sep­tem­ber 2021

Ihr Schreiben „Aktu­al­isierung der COVID-19-Impfempfehlung für Kinder und Jugendliche, Möglichkeit­en für Imp­fak­tio­nen an Schulen“ vom 24. August 2021

Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Lahl,
sehr geehrter Herr Hager-Mann,

wir von der Basis­demokratis­chen Partei Deutsch­land, kurz dieBa­sis, im Kreisver­band Ravens­burg – Ober­schwaben — All­gäu, schreiben Ihnen diesen offe­nen Brief, weil wir die Sor­gen, die viele Eltern und auch Lehrer an uns herange­tra­gen haben, bezüglich der Maß­nah­men an den Schulen des Lan­des teilen.

Wir haben bun­desweit ca. 30.000 Mit­glieder, in Baden-Würt­tem­berg sind es unge­fähr 4.000. Somit sind wir inner­halb eines Jahres bere­its die fün­ft­größte Partei in Baden-Würt­tem­berg. Wir sprechen daher für sehr viele Bürg­er. Viele davon sind Eltern mit schulpflichti­gen Kindern. Diese wer­den derzeit von der Poli­tik nicht gehört.

Im Namen der betrof­fe­nen Kinder, Eltern und Lehrer, haben wir zu Ihrem oben genan­nten Schreiben an die Schulen in Baden-Würt­tem­berg vom 24.08.2021 noch fol­gende drin­gende Fragen:

Vor­weg ist festzuhal­ten, dass es sich bei der nun propagierten Imp­fung gegen Sars-CoV­‑2 nicht um eine Imp­fung, jeden­falls nicht im herkömm­lichen Sinne, han­delt. Denn bei ein­er Imp­fung wird der abgeschwächte Erreger oder das tote Virus injiziert, um eine langfristige Immu­nisierung zu erzie­len. Nicht so bei allen bis­lang gegen COVD-19 bed­ingt zuge­lasse­nen Impf­stof­fen[1]. Diese gen­tech­nisch hergestell­ten Stoffe wer­den injiziert, um in die kör­pereige­nen Zellen einzu­drin­gen und diese zu ver­an­lassen, Spike-Pro­teine herzustellen, die die Antikör­per­pro­duk­tion in Gang set­zen sollen. Diese Spike-Pro­teine wer­den dann über die Blut­bahn in die Kör­per­or­gane ver­bracht: genau jene tox­is­chen Spike-Pro­teine, welche u.a. dur­chaus die Prob­leme (z.B. Throm­bosen) ein­er schw­eren COVID-19 Erkrankung erzeu­gen können.

Weit­er­hin ist festzustellen, dass sämtliche Coro­na-Maß­nah­men ohne­hin höchst frag­würdig sind. Man fragt sich, warum Masken und Abstand nötig sind, wenn nur neg­a­tiv getestete, geimpfte oder gene­sene Kinder im Unter­richt sitzen, die nach Ihrer Ansicht am Virus­geschehen gar nicht teil­nehmen. In jed­er Gast­stätte kann man dicht an dicht ohne Maske sitzen, während Schüler in der Schule die Maske stun­den­lang ohne Pause tra­gen müssen, was schon bei Erwach­se­nen gegen die ein­schlägige Arbeitss­chutzverord­nung ver­stößt. Umso ver­w­er­flich­er, nicht mal diesen Min­destvo­raus­set­zun­gen bei Schülern mit gerin­gerem Lun­gen­vol­u­men nachzukom­men. Abge­se­hen davon, dass sie schw­er­er Luft bekom­men, atmen sie ständig ihr eigenes CO2, Bak­te­rien, Pilze etc. wieder ein, also Stoffe, die den Kör­p­er aus gesund­heitlichen Grün­den ver­lassen müssten. Allein dies ist bere­its nach medi­zinis­chen und wis­senschaftlichen Erken­nt­nis­sen eine konkrete Gefährdung des Kindeswohls.

Die Coro­na-Maß­nah­men an Schulen, die immer stärk­er vor­angetriebene Pro­pa­gan­da für die sog. Impf­stoffe für Schüler und der sich daraus ergebende Druck auf diese wie auf Eltern ist nicht hinnehmbar.

Mit welchen medi­zinis­chen Fak­ten wird das begründet?

Denn unbe­strit­ten kön­nen sich auch voll­ständig Geimpfte mit dem Virus infizieren und dieses über­tra­gen. Dies wurde aktuell Ende Juli anhand der Delta-Vari­ante von der US-Behörde CDC fest­gestellt[2] und eine als Preprint von The Lancet veröf­fentlicht­en Studie der renom­mierten Oxford Uni­ver­si­ty Clin­i­cal Research Group[3] ergab sog­ar, dass geimpfte Per­so­n­en bei der Delta-Vari­ante eine 251-mal höhere Belas­tung mit Covid-19-Viren in ihren Nasen­löch­ern haben als mit früheren Vari­anten. Die Forsch­er schließen aus den Dat­en zwar auf einen milderen Ver­lauf, sie ermöglicht es jedoch den Geimpften eine ungewöhn­lich hohe Virus­last ohne Symp­tome zu tra­gen, die sie zu Super­spread­ern machen würde. Auch wur­den die sog. COVID-19-Vakzine laut offiziellen Zulas­sungs­doku­menten der EMA und Europäis­ch­er Kom­mis­sion[4] nicht zur Präven­tion der Infek­tion mit dem Virus entwick­elt und zuge­lassen, son­dern allein als Präven­tion eines schw­eren Ver­laufs der durch eine Infek­tion aus­gelösten Covid-19 Erkrankung. Doch von einem solchen sind Schüler so gut wie nicht betrof­fen. Es geht somit aus den offiziellen Zulas­sungs­doku­menten her­vor, dass die soge­nan­nten Impf­stoffe die Infek­tions­ket­ten nicht unter­brechen kön­nen, was bedeutet, dass auch geimpfte Schüler sich infizieren und das Virus auf andere über­tra­gen kön­nen. Ihre Auf­forderung an die Lehrer, sie sollen ihre Schüler für eine Imp­fung sen­si­bil­isieren und dafür wer­ben, ent­behrt allein fak­tisch schon jeglich­er Begrün­dung, ganz abge­se­hen davon, dass nicht vergessen wer­den darf, dass es sich lediglich um bed­ingt zuge­lassene Impf­stoffe handelt.

Vor diesem Hin­ter­grund erscheint die Forderung allein an ungeimpfte Kinder, sich einem PCR-Pooltest zu unterziehen, um ihrer Schulpflicht nachkom­men zu kön­nen, willkür­lich, diskri­m­inierend und ver­let­zt das Kindeswohl der Schutzbe­fohle­nen des Staates und scheint allein dem Zweck zu dienen, Kinder und Jugendliche zum Impfen zu führen. In dieser Maß­nahme sehen wir einen Ver­stoß gegen den grun­drechtlich garantierten Gleichbehandlungsgrundsatz.

Der PCR-Test allein ist grund­sät­zlich ungeeignet, eine SARS-CoV­‑2 Infek­tion nachzuweisen. Dies wurde wieder­holt nicht nur von der WHO[5] , son­dern auch gerichtlich[6] fest­gestellt. Dies entspricht der Aus­sage des Erfind­ers des PCR-Tests, Kary Mullis, „Wenn man es (PCR-Test) gut macht, kann man alles in jedem find­en“ und die Unbrauch­barkeit wird in einem Inter­view von Prof. Dr. Drosten aus dem Jahre 2014[7] bestätigt. Konkretisiert haben dies bere­its im Dezem­ber let­zten Jahres 22 Wis­senschaftler im sog. Cor­man-Drosten-review report[8].

  1. In Ihrem Schreiben weisen Sie auf die Ständi­ge Impfkom­mis­sion (STIKO) hin, die nun ohne Ein­schränkun­gen die COVID-19 Imp­fun­gen für alle 12–17-Jährigen empfiehlt. 
    1. In diesem Zusam­men­hang ist fraglich, wie dieser Mei­n­ung­sum­schwung der STIKO über­haupt zus­tande gekom­men ist, nach­dem der poli­tis­che Druck auf sie immer größer wurde. Die Frage, ob die geän­derte Empfehlung auf medi­zinis­chen Grund­la­gen in Hin­sicht der Gesund­heit und Gefährdung der Kinder und Jugendlichen beruht, drängt sich ger­adezu auf. Auf welche Erken­nt­nisse der STIKO sich ihre aktuelle Begrün­dung, „Schließlich ergaben aktuelle math­e­ma­tis­che Mod­el­lierun­gen (…), dass für Kinder und Jugendliche ein deut­lich höheres Risiko für eine SARS-CoV­‑2 Infek­tion in ein­er möglichen 4. Infek­tion­swelle beste­ht“ bezieht, ist nicht nachvol­lziehbar. Wie kommt die STIKO und damit auch Sie auf eine solche Ver­mu­tung? Recht­fer­tigt eine Mod­ell­rech­nung einen solch drastis­chen Schritt wie die Kinder- und Jugendimp­fung? Kön­nen Sie dies tat­säch­lich unterstützen? 
    2. Hinzu kommt, dass eine SARS-CoV­‑2 Infek­tion keine COVID-Erkrankung bedeutet und daher bei Kindern und Jugendlichen gesund­heitlich irrel­e­vant ist. Doch selb­st wenn man von Infek­tio­nen aus­ge­ht, ver­hin­dert ger­ade eine Imp­fung diese mit SARS-CoV­‑2 nicht, son­dern lediglich den schw­eren Ver­lauf, der wiederum bei Kindern und Jugendlichen so gut wie nicht vorkommt und ihr Risiko an Covid-19 zu ster­ben, ist nahezu gle­ich Null.
  2. Sie schreiben: „Deshalb möcht­en wir in Abstim­mung mit den Kom­mu­nalen Lan­desver­bän­den das bish­er schon vorhan­dene Imp­fange­bot für diese Alters­grup­pen ausweiten.“

Um welche Kom­mu­nalen Lan­desver­bände han­delt es sich hier genau, mit denen Sie sich hier abges­timmt haben? Und welche Inhalte waren betroffen?

  1. In Ihrem Schreiben heißt es: „(…) um Unter­richt und außerun­ter­richtliche Tätigkeit­en zu ermöglichen. Hier­für stellt die COVID-19 Imp­fung einen entschei­den­den Baustein dar.“

Dies wider­spricht völ­lig der Empfehlung der STIKO, die sich aus­drück­lich dage­gen ausspricht, dass bei Kindern und Jugendlichen eine Imp­fung zur Voraus­set­zung sozialer Teil­habe gemacht wird.[9] Dies muss erst recht für Schulen gelten!

  1. Was ist also damit gemeint, wenn für Sie die Imp­fung ein entschei­den­der Baustein darstellt? Wom­it bele­gen und wodurch begrün­den Sie Ihre Aussage?
  2. Was ist, wenn Schüler dieses „frei­willige“ Ange­bot nicht annehmen?
  3. Welche Alter­na­tiv­en zur Ermöglichung von Präsen­zun­ter­richt wur­den berücksichtigt?
  4. Welche klin­isch belegten Stu­di­en gibt es zum Infek­tion­s­geschehen an Schulen und zu Risiken von Kindern an Coro­na schw­er zu erkranken? Welche haben sie in Ihre Über­legun­gen ein­be­zo­gen? Das Infek­tion­srisiko an Schulen für Kinder und Jugendliche ist nach unseren Recherchen äußerst ger­ing[10].
  5. Wurde in Ihrer Auf­forderung an die Lehrer die gemein­same Studie der Uni­ver­sität­skliniken Baden-Würt­tem­berg[11] berück­sichtigt, näm­lich dass nach ihr Kinder fünf­mal häu­figer einen asymp­to­ma­tis­chen Ver­lauf der Infek­tion haben und daher auf­grund ein­er wirk­samen und anhal­tenden Immunab­wehr gar kein­er Imp­fung bedür­fen? Wird somit die häu­fig beste­hende Immu­nität bei Kindern und Jugendlichen berücksichtigt?
  6. Wurde bei Ihrer Auf­forderung zur Impfempfehlung für die Schüler die erforder­liche Risiko-Nutzen-Analyse vorgenom­men? Allein dadurch, dass Sie sich auf die Empfehlung der STIKO berufen, befre­it dies Sie als das für die Schüler zuständi­ge Min­is­teri­um nicht von der Verpflich­tung, die fehlen­den mit­tel- und langfristi­gen Sicher­heits­dat­en zu den Impf­stof­fen zu berück­sichti­gen. Wur­den die Rote Hand Briefe (War­nun­gen) der Her­steller zu den bish­eri­gen Neben­wirkun­gen[12] berück­sichtigt? Haben Sie Ein­blick in die Sta­tis­tik der Impf­schä­den z.B. des Paul-Ehrlich-Insti­tuts genommen?
  7. Die Zulas­sung bei der EMA der COVID-19 Impf­stoffe sowohl für Kinder wie auch für Erwach­sene ist, wie oben erwäh­nt, immer noch eine bed­ingte Zulas­sung. Was bedeutet dies in diesem Zusam­men­hang für die Haf­tung bei Impf­schä­den? Die Impf­stoffher­steller haben mit der Regierung einen Haf­tungsauss­chluss vereinbart.

So zitiert die Bun­destagsab­ge­ord­nete Sarah Wagenknecht den Ver­trag mit Pfiz­er, BioN­Tech[13]:

Der Käufer erken­nt an, dass die langfristi­gen Wirkun­gen und die Wirk­samkeit des Impf­stoffs derzeit nicht bekan­nt sind und dass der Impf­stoff uner­wün­schte Wirkun­gen haben kann, die derzeit nicht bekan­nt sind … Der Käufer erk­lärt sich hier­mit bere­it Pfiz­er, BioN­Tech (und) deren ver­bun­dene Unternehmen (..) von und gegen alle Kla­gen, Ansprüche, Aktio­nen, Forderun­gen, Ver­luste, Schä­den, Verbindlichkeit­en, Abfind­un­gen, Strafen, Bußgelder, Kosten und Aus­gaben freizustellen, zu vertei­di­gen und schad­los zu hal­ten.“ (Her­vorhe­bung durch die Autoren dieses Schreibens)

Wer haftet dann? Die aus­führen­den Organe bis hin zu den Lehrern, welche die Kinder für die Imp­fun­gen sen­si­bil­isieren sollen?

  1. Haben sie Ver­gle­iche aus anderen Län­dern wie z.B. Schwe­den welche Maß­nah­men dort an Schulen umge­set­zt wer­den, um Unter­richt zu gewährleisten?
  2. Gibt es andere Möglichkeit­en den Unter­richt zu gewährleis­ten, ohne den durch die Maß­nah­men erzeugten psy­chosozialen Druck und Aus­gren­zung von Kindern, die diese gen­mod­i­fizierende Behand­lung, genan­nt Imp­fung, ablehnen?
  3. In Ihrem Schreiben ste­ht: „Ziel des Lan­des ist es, die Imp­fung voranzubringen.

Welchen Vorteil erwarten Sie von den soge­nan­nten Imp­fun­gen bei Schülern hin­sichtlich der vor­ange­gan­genen Aus­führun­gen und auch unter Berück­sich­ti­gung der Aus­sagen von Her­rn Prof. Dr. Wiel­er in der Bun­de­spressekon­ferenz vom 29. Jan­u­ar dieses Jahres, dass „es biol­o­gisch sehr plau­si­bel sei, dass je mehr wir impfen, je mehr Vari­anten noch auftreten werden.“

  1. Sie schreiben: „Schulen kön­nen Ter­min­fen­ster für Klassen Ihrer Schule im Impfzen­trum buchen oder Mobile Impfteams anfordern. (…) Es ist auch eine Zusam­me­nar­beit mit niederge­lasse­nen Ärzten und Ärztin­nen möglich.“ 
    1. Seit wann haben Schulen die medi­zinis­che Exper­tise, für bed­ingt zuge­lassene Impf­stoffe ohne Langzeit­dat­en zu wer­ben und sog­ar die Imp­fun­gen zu organisieren?
    2. Weshalb soll eine medi­zinisch hoch kom­plexe Entschei­dung aus den Arzt­prax­en in die Schule ver­lagert wer­den? Wie soll dort die geset­zlich erforder­liche umfassende Aufk­lärung stat­tfind­en? Beste­ht die Gefahr, dass sich die Lehrer durch Teil­nahme an einem eventuell rechtswidri­gen kör­per­lichen Ein­griff straf­bar machen?
  2. Ihrem Schreiben nach lässt sich das Impfen an Schulen logis­tisch nur durch eine Mitwirkung der Schule bei der Organ­i­sa­tion des Impfter­mins (…) ver­wirk­lichen.
    Warum sind über­haupt Imp­fun­gen an Schulen notwendig?

Wir weisen dabei aus­drück­lich darauf hin, dass es sich bei den Imp­fun­gen auf­grund ihrer bed­ingten Zulas­sun­gen um die Teil­nahme an ein­er klin­is­chen Studie han­delt. Eine solche Teil­nahme bedarf aus medi­z­in­rechtlichen wie ‑ethis­chen Grün­den ein­er beson­ders sorgfälti­gen Aufk­lärung. Es sind strenge Voraus­set­zun­gen an die Ein­willi­gung der Teil­nehmer, hier der Schüler geknüpft, dies auch im Hin­blick auf den Nürn­berg­er Kodex[14], um ein recht­mäßiges Han­deln aller Beteiligter, d.h. der Min­is­te­rien, Schulleitun­gen, Lehrer wie den Ärzten zu garantieren.

  1. Der durch die Schulen aufzubauende Druck ist unser­er Überzeu­gung nach ver­w­er­flich. Die kom­plexe, weitre­ichende und indi­vidu­ell zu tre­f­fende Entschei­dung für oder gegen den bed­ingt zuge­lasse­nen Impf­stoff sollte, wie bei jedem medi­zinis­chen Ein­griff, im Ver­trauensver­hält­nis mit dem Arzt und bei min­der­jähri­gen Kindern und Jugendlichen auch zusam­men mit den Eltern getrof­fen werden.

Wie sollen die Schulen daher sich­er­stellen und auch rechtssich­er nach­weisen, wenn Kinder und Jugendliche, wie Sie empfehlen, auch unter 16 Jahren ggf. ohne Anwe­sen­heit der Eltern (bzw. Per­so­n­en­sorge­berechtigten) geimpft wer­den, dass die Per­so­n­en­sorge­berechtigten vor der Imp­fung umfassend aufgek­lärt wur­den und in die Imp­fung ein­willigten? Hier gilt das unter Punkt 6.2 Gesagte, denn bei jedem ärztlichen Ein­griff han­delt es sich primär um eine Kör­per­ver­let­zung und Sie brin­gen die Schulleitun­gen und Lehrer damit in Gefahr an ein­er möglichen straf­baren Hand­lung teilzunehmen. Damit die Kör­per­ver­let­zung gerecht­fer­tigt ist, bedarf es ein­er recht­mäßi­gen Ein­willi­gung, welche wiederum ein­er umfassenden Aufk­lärung bed­ingt. Bei Aufk­lärungs­ge­sprächen gilt jedoch die Beweis­las­tumkehr, das heißt, die Dar­legungs- und Beweis­last ein­er recht­mäßi­gen Aufk­lärung obliegt dem impfend­en Arzt und kön­nte hier eventuell auch die an der Aufk­lärung, zumin­d­est an der „Sen­si­bil­isierung“ mit­in­volvierten Lehrer betr­e­f­fen. Das Net­zw­erk kri­tis­ch­er Richter und Staat­san­wälte sieht in diesem Kon­text eben nicht nur haf­tungsrechtliche, son­dern auch strafrechtliche Prob­leme.[15]

  1. Wie begrün­den Sie darüber hin­aus, dass 16-Jährige als noch beson­ders Schutzbedürftige ohne die Ein­willi­gung der Erziehungs­berechtigten fähig sein sollen, eine so weitre­ichende Entschei­dung für ihre Gesund­heit selb­st tre­f­fen zu kön­nen, zumal bedauer­lich­er Weise nicht nur medi­zinis­che Aspek­te zunehmend eine Rolle spie­len? Die Lehrer sind daher von ihrem Dien­s­ther­rn, der Sie als Min­is­teri­um sind, unseres Eracht­ens unbe­d­ingt darauf hinzuweisen, dass bei Ihnen als natür­liche Per­son die strafrechtliche Ver­ant­wor­tung Ihres Tuns verbleiben könnte.
  2. In Bezug auf die von Ihnen emp­fohle­nen Aufk­lärungs­ma­te­ri­alien zur Imp­fung schreiben Sie: „Wir wür­den uns freuen, wenn Sie diese und weit­ere Ange­bote nutzen, um Schüler im Unter­richt für das The­ma Impfen zu sen­si­bil­isieren und aufzuk­lären.“ Diese Auf­forderung sehen wir über­aus kritisch.

Schulleit­er und Lehrkräfte haben kein­er­lei medi­zinis­che Exper­tise und unter­liegen zudem dem beamten­rechtlichen Neu­tral­itäts­ge­bot. Auch ist Laien­wer­bung nach dem Heilmit­tel­wer­bege­setz (HWG) für ver­schrei­bungspflichtige Arzneimit­tel ver­boten. Um wieviel mehr muss dies für Schutzbe­foh­lene an den Schulen gel­ten? Oder zählen Lehrer nun zum qual­i­fizierten Per­so­n­enkreis nach § 10 HWG? Woraus ergibt sich also die Berech­ti­gung und Kom­pe­tenz von Lehrern, Schüler fürs Impfen zu sen­si­bil­isieren, über Imp­fun­gen aufzuk­lären und hier­für zu werben?

Ihre an die Schulleitun­gen und Lehrer unter­bre­it­eten Anweisun­gen und Vorschläge sehen wir als rechtlich prob­lema­tisch an: sie fordern die Adres­sat­en zu einem frag­würdi­gen Ver­hal­ten auf. Wir gehen daher davon aus, dass die Schulleit­er frei sind, diese auch abzulehnen, zumal unter Her­anziehung aller Aspek­te eine Gut­gläu­bigkeit der Beteiligten frag­würdig sein könnte.

Unbenom­men dessen erwarten wir Ihre Antworten auf unsere Fra­gen auf­grund der Brisanz und der unmit­tel­baren Gefährdung der Schüler unverzüglich, d.h. bis spätestens 28.09.2021.

Mit fre­undlichen Grüßen

Iris Cassier                   Joachim Kaiser

Eine Kopie dieses Schreibens wird veröf­fentlicht und geht an alle Schulleitun­gen im Land­kreis Ravens­burg mit der Bitte, dieses an die jew­eili­gen Lehrer, Eltern­vertreter und Schul- und Klassen­sprech­er zur Ken­nt­nis zu geben

Anhang:

  1. Auszug schw­er­wiegen­der Neben­wirkun­gen der Covid 19 Imp­fung bei Kindern und Jugendlichen[12]
  2. Auszug Nürn­berg­er Kodex[14]

Lit­er­atur (Stand 13.09.2021):

  1. https://ec.europa.eu/health/documents/community-register/html/index_en.htm
  2. https://www.reuters.com/business/healthcare-pharmaceuticals/us-cdc-internal-report-calls-delta-variant-contagious-chickenpox-nyt-2021–07-30/
  3. https://papers.ssrn.com/sol3/papers.cfm?abstract_id=3897733
  4. https://ec.europa.eu/health/documents/community-register/html/index_en.htm
  5. WHO Infor­ma­tion Notice for Users 2020/05: https://www.who.int/news/item/20–01-2021-who-information-notice-for-ivd-users-2020–05
  6. Urteil Beru­fungs­gericht Liss­abon, 11.11.2020: http://www.dgsi.pt/jtrl.nsf/33182fc732316039802565fa00497eec/79d6ba338dcbe5e28025861f003e7b30?OpenDocument
  7. https://www.wiwo.de/technologie/forschung/virologe-drosten-im-gespraech-2014-die-who-kann-nur-empfehlungen-aussprechen/9903228–2.html
  8. Cor­man Drosten Review Report: https://cormandrostenreview.com/
  9. Mit­teilung STIKO zur Aktu­al­isierung der COV­OD-19_Empfehlung für Kinder und Jugendliche vom 16.08.2021
  10. https://www.br.de/nachrichten/wissen/wie-hoch-ist-die-corona-infektionsgefahr-fuer-kinder-in-schulen
  11. https://www.klinikum.uni-heidelberg.de/newsroom/kinder-entwickeln-langfristige-immunitaet-gegen-covid-19/
  12. https://impfnebenwirkungen.net/report.pdf
  13. Sarah Wagenknecht – YouTube Video Coro­na: Mythen statt Fak­ten (https://youtu.be/xw3qY4kS4HQ?t=480)
  14. https://de.wikipedia.org/wiki/N%C3%BCrnberger_Kodex#Die_zehn_Punkte_des_N%C3%BCrnberger_Kodex_1947
  15. https://netzwerkkrista.de/2021/08/19/impfteams-in-schulen-strafrechtliche-fragen/
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