Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg hat sich am Dienstag, 24. August in einem Schreiben (PDF hier) an die weiterführenden und beruflichen Schulen gewandt und diese über Impfangebote informiert.
Da diese Impfangebote sehr viele Fragen aufwerfen, haben wir uns in dem nachstehenden Offenen Brief an die Verfasser gewandt, um Antworten auf diese Fragen zu erhalten:
Ministerium für Soziales, Gesundheit
und Integration Baden-Württemberg
z.Hd. Prof. Dr. Uwe Lahl und Daniel Hager-Mann
Postfach 103443
70029 Stuttgart
Vorab per E‑Mail an poststelle@sm.bwl.de
13. September 2021
Ihr Schreiben „Aktualisierung der COVID-19-Impfempfehlung für Kinder und Jugendliche, Möglichkeiten für Impfaktionen an Schulen“ vom 24. August 2021
Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Lahl,
sehr geehrter Herr Hager-Mann,
wir von der Basisdemokratischen Partei Deutschland, kurz dieBasis, im Kreisverband Ravensburg – Oberschwaben — Allgäu, schreiben Ihnen diesen offenen Brief, weil wir die Sorgen, die viele Eltern und auch Lehrer an uns herangetragen haben, bezüglich der Maßnahmen an den Schulen des Landes teilen.
Wir haben bundesweit ca. 30.000 Mitglieder, in Baden-Württemberg sind es ungefähr 4.000. Somit sind wir innerhalb eines Jahres bereits die fünftgrößte Partei in Baden-Württemberg. Wir sprechen daher für sehr viele Bürger. Viele davon sind Eltern mit schulpflichtigen Kindern. Diese werden derzeit von der Politik nicht gehört.
Im Namen der betroffenen Kinder, Eltern und Lehrer, haben wir zu Ihrem oben genannten Schreiben an die Schulen in Baden-Württemberg vom 24.08.2021 noch folgende dringende Fragen:
Vorweg ist festzuhalten, dass es sich bei der nun propagierten Impfung gegen Sars-CoV‑2 nicht um eine Impfung, jedenfalls nicht im herkömmlichen Sinne, handelt. Denn bei einer Impfung wird der abgeschwächte Erreger oder das tote Virus injiziert, um eine langfristige Immunisierung zu erzielen. Nicht so bei allen bislang gegen COVD-19 bedingt zugelassenen Impfstoffen[1]. Diese gentechnisch hergestellten Stoffe werden injiziert, um in die körpereigenen Zellen einzudringen und diese zu veranlassen, Spike-Proteine herzustellen, die die Antikörperproduktion in Gang setzen sollen. Diese Spike-Proteine werden dann über die Blutbahn in die Körperorgane verbracht: genau jene toxischen Spike-Proteine, welche u.a. durchaus die Probleme (z.B. Thrombosen) einer schweren COVID-19 Erkrankung erzeugen können.
Weiterhin ist festzustellen, dass sämtliche Corona-Maßnahmen ohnehin höchst fragwürdig sind. Man fragt sich, warum Masken und Abstand nötig sind, wenn nur negativ getestete, geimpfte oder genesene Kinder im Unterricht sitzen, die nach Ihrer Ansicht am Virusgeschehen gar nicht teilnehmen. In jeder Gaststätte kann man dicht an dicht ohne Maske sitzen, während Schüler in der Schule die Maske stundenlang ohne Pause tragen müssen, was schon bei Erwachsenen gegen die einschlägige Arbeitsschutzverordnung verstößt. Umso verwerflicher, nicht mal diesen Mindestvoraussetzungen bei Schülern mit geringerem Lungenvolumen nachzukommen. Abgesehen davon, dass sie schwerer Luft bekommen, atmen sie ständig ihr eigenes CO2, Bakterien, Pilze etc. wieder ein, also Stoffe, die den Körper aus gesundheitlichen Gründen verlassen müssten. Allein dies ist bereits nach medizinischen und wissenschaftlichen Erkenntnissen eine konkrete Gefährdung des Kindeswohls.
Die Corona-Maßnahmen an Schulen, die immer stärker vorangetriebene Propaganda für die sog. Impfstoffe für Schüler und der sich daraus ergebende Druck auf diese wie auf Eltern ist nicht hinnehmbar.
Mit welchen medizinischen Fakten wird das begründet?
Denn unbestritten können sich auch vollständig Geimpfte mit dem Virus infizieren und dieses übertragen. Dies wurde aktuell Ende Juli anhand der Delta-Variante von der US-Behörde CDC festgestellt[2] und eine als Preprint von The Lancet veröffentlichten Studie der renommierten Oxford University Clinical Research Group[3] ergab sogar, dass geimpfte Personen bei der Delta-Variante eine 251-mal höhere Belastung mit Covid-19-Viren in ihren Nasenlöchern haben als mit früheren Varianten. Die Forscher schließen aus den Daten zwar auf einen milderen Verlauf, sie ermöglicht es jedoch den Geimpften eine ungewöhnlich hohe Viruslast ohne Symptome zu tragen, die sie zu Superspreadern machen würde. Auch wurden die sog. COVID-19-Vakzine laut offiziellen Zulassungsdokumenten der EMA und Europäischer Kommission[4] nicht zur Prävention der Infektion mit dem Virus entwickelt und zugelassen, sondern allein als Prävention eines schweren Verlaufs der durch eine Infektion ausgelösten Covid-19 Erkrankung. Doch von einem solchen sind Schüler so gut wie nicht betroffen. Es geht somit aus den offiziellen Zulassungsdokumenten hervor, dass die sogenannten Impfstoffe die Infektionsketten nicht unterbrechen können, was bedeutet, dass auch geimpfte Schüler sich infizieren und das Virus auf andere übertragen können. Ihre Aufforderung an die Lehrer, sie sollen ihre Schüler für eine Impfung sensibilisieren und dafür werben, entbehrt allein faktisch schon jeglicher Begründung, ganz abgesehen davon, dass nicht vergessen werden darf, dass es sich lediglich um bedingt zugelassene Impfstoffe handelt.
Vor diesem Hintergrund erscheint die Forderung allein an ungeimpfte Kinder, sich einem PCR-Pooltest zu unterziehen, um ihrer Schulpflicht nachkommen zu können, willkürlich, diskriminierend und verletzt das Kindeswohl der Schutzbefohlenen des Staates und scheint allein dem Zweck zu dienen, Kinder und Jugendliche zum Impfen zu führen. In dieser Maßnahme sehen wir einen Verstoß gegen den grundrechtlich garantierten Gleichbehandlungsgrundsatz.
Der PCR-Test allein ist grundsätzlich ungeeignet, eine SARS-CoV‑2 Infektion nachzuweisen. Dies wurde wiederholt nicht nur von der WHO[5] , sondern auch gerichtlich[6] festgestellt. Dies entspricht der Aussage des Erfinders des PCR-Tests, Kary Mullis, „Wenn man es (PCR-Test) gut macht, kann man alles in jedem finden“ und die Unbrauchbarkeit wird in einem Interview von Prof. Dr. Drosten aus dem Jahre 2014[7] bestätigt. Konkretisiert haben dies bereits im Dezember letzten Jahres 22 Wissenschaftler im sog. Corman-Drosten-review report[8].
- In Ihrem Schreiben weisen Sie auf die Ständige Impfkommission (STIKO) hin, die nun ohne Einschränkungen die COVID-19 Impfungen für alle 12–17-Jährigen empfiehlt.
- In diesem Zusammenhang ist fraglich, wie dieser Meinungsumschwung der STIKO überhaupt zustande gekommen ist, nachdem der politische Druck auf sie immer größer wurde. Die Frage, ob die geänderte Empfehlung auf medizinischen Grundlagen in Hinsicht der Gesundheit und Gefährdung der Kinder und Jugendlichen beruht, drängt sich geradezu auf. Auf welche Erkenntnisse der STIKO sich ihre aktuelle Begründung, „Schließlich ergaben aktuelle mathematische Modellierungen (…), dass für Kinder und Jugendliche ein deutlich höheres Risiko für eine SARS-CoV‑2 Infektion in einer möglichen 4. Infektionswelle besteht“ bezieht, ist nicht nachvollziehbar. Wie kommt die STIKO und damit auch Sie auf eine solche Vermutung? Rechtfertigt eine Modellrechnung einen solch drastischen Schritt wie die Kinder- und Jugendimpfung? Können Sie dies tatsächlich unterstützen?
- Hinzu kommt, dass eine SARS-CoV‑2 Infektion keine COVID-Erkrankung bedeutet und daher bei Kindern und Jugendlichen gesundheitlich irrelevant ist. Doch selbst wenn man von Infektionen ausgeht, verhindert gerade eine Impfung diese mit SARS-CoV‑2 nicht, sondern lediglich den schweren Verlauf, der wiederum bei Kindern und Jugendlichen so gut wie nicht vorkommt und ihr Risiko an Covid-19 zu sterben, ist nahezu gleich Null.
- Sie schreiben: „Deshalb möchten wir in Abstimmung mit den Kommunalen Landesverbänden das bisher schon vorhandene Impfangebot für diese Altersgruppen ausweiten.“
Um welche Kommunalen Landesverbände handelt es sich hier genau, mit denen Sie sich hier abgestimmt haben? Und welche Inhalte waren betroffen?
- In Ihrem Schreiben heißt es: „(…) um Unterricht und außerunterrichtliche Tätigkeiten zu ermöglichen. Hierfür stellt die COVID-19 Impfung einen entscheidenden Baustein dar.“
- Was ist also damit gemeint, wenn für Sie die Impfung ein entscheidender Baustein darstellt? Womit belegen und wodurch begründen Sie Ihre Aussage?
- Was ist, wenn Schüler dieses „freiwillige“ Angebot nicht annehmen?
- Welche Alternativen zur Ermöglichung von Präsenzunterricht wurden berücksichtigt?
- Welche klinisch belegten Studien gibt es zum Infektionsgeschehen an Schulen und zu Risiken von Kindern an Corona schwer zu erkranken? Welche haben sie in Ihre Überlegungen einbezogen? Das Infektionsrisiko an Schulen für Kinder und Jugendliche ist nach unseren Recherchen äußerst gering[10].
- Wurde in Ihrer Aufforderung an die Lehrer die gemeinsame Studie der Universitätskliniken Baden-Württemberg[11] berücksichtigt, nämlich dass nach ihr Kinder fünfmal häufiger einen asymptomatischen Verlauf der Infektion haben und daher aufgrund einer wirksamen und anhaltenden Immunabwehr gar keiner Impfung bedürfen? Wird somit die häufig bestehende Immunität bei Kindern und Jugendlichen berücksichtigt?
- Wurde bei Ihrer Aufforderung zur Impfempfehlung für die Schüler die erforderliche Risiko-Nutzen-Analyse vorgenommen? Allein dadurch, dass Sie sich auf die Empfehlung der STIKO berufen, befreit dies Sie als das für die Schüler zuständige Ministerium nicht von der Verpflichtung, die fehlenden mittel- und langfristigen Sicherheitsdaten zu den Impfstoffen zu berücksichtigen. Wurden die Rote Hand Briefe (Warnungen) der Hersteller zu den bisherigen Nebenwirkungen[12] berücksichtigt? Haben Sie Einblick in die Statistik der Impfschäden z.B. des Paul-Ehrlich-Instituts genommen?
- Die Zulassung bei der EMA der COVID-19 Impfstoffe sowohl für Kinder wie auch für Erwachsene ist, wie oben erwähnt, immer noch eine bedingte Zulassung. Was bedeutet dies in diesem Zusammenhang für die Haftung bei Impfschäden? Die Impfstoffhersteller haben mit der Regierung einen Haftungsausschluss vereinbart.
So zitiert die Bundestagsabgeordnete Sarah Wagenknecht den Vertrag mit Pfizer, BioNTech[13]:
Wer haftet dann? Die ausführenden Organe bis hin zu den Lehrern, welche die Kinder für die Impfungen sensibilisieren sollen?
- Haben sie Vergleiche aus anderen Ländern wie z.B. Schweden welche Maßnahmen dort an Schulen umgesetzt werden, um Unterricht zu gewährleisten?
- Gibt es andere Möglichkeiten den Unterricht zu gewährleisten, ohne den durch die Maßnahmen erzeugten psychosozialen Druck und Ausgrenzung von Kindern, die diese genmodifizierende Behandlung, genannt Impfung, ablehnen?
- In Ihrem Schreiben steht: „Ziel des Landes ist es, die Impfung voranzubringen.
Welchen Vorteil erwarten Sie von den sogenannten Impfungen bei Schülern hinsichtlich der vorangegangenen Ausführungen und auch unter Berücksichtigung der Aussagen von Herrn Prof. Dr. Wieler in der Bundespressekonferenz vom 29. Januar dieses Jahres, dass „es biologisch sehr plausibel sei, dass je mehr wir impfen, je mehr Varianten noch auftreten werden.“
- Sie schreiben: „Schulen können Terminfenster für Klassen Ihrer Schule im Impfzentrum buchen oder Mobile Impfteams anfordern. (…) Es ist auch eine Zusammenarbeit mit niedergelassenen Ärzten und Ärztinnen möglich.“
- Seit wann haben Schulen die medizinische Expertise, für bedingt zugelassene Impfstoffe ohne Langzeitdaten zu werben und sogar die Impfungen zu organisieren?
- Weshalb soll eine medizinisch hoch komplexe Entscheidung aus den Arztpraxen in die Schule verlagert werden? Wie soll dort die gesetzlich erforderliche umfassende Aufklärung stattfinden? Besteht die Gefahr, dass sich die Lehrer durch Teilnahme an einem eventuell rechtswidrigen körperlichen Eingriff strafbar machen?
- Ihrem Schreiben nach lässt sich das Impfen an Schulen logistisch nur durch eine Mitwirkung der Schule bei der Organisation des Impftermins (…) verwirklichen.
Warum sind überhaupt Impfungen an Schulen notwendig?
Wir weisen dabei ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei den Impfungen aufgrund ihrer bedingten Zulassungen um die Teilnahme an einer klinischen Studie handelt. Eine solche Teilnahme bedarf aus medizinrechtlichen wie ‑ethischen Gründen einer besonders sorgfältigen Aufklärung. Es sind strenge Voraussetzungen an die Einwilligung der Teilnehmer, hier der Schüler geknüpft, dies auch im Hinblick auf den Nürnberger Kodex[14], um ein rechtmäßiges Handeln aller Beteiligter, d.h. der Ministerien, Schulleitungen, Lehrer wie den Ärzten zu garantieren.
- Der durch die Schulen aufzubauende Druck ist unserer Überzeugung nach verwerflich. Die komplexe, weitreichende und individuell zu treffende Entscheidung für oder gegen den bedingt zugelassenen Impfstoff sollte, wie bei jedem medizinischen Eingriff, im Vertrauensverhältnis mit dem Arzt und bei minderjährigen Kindern und Jugendlichen auch zusammen mit den Eltern getroffen werden.
Wie sollen die Schulen daher sicherstellen und auch rechtssicher nachweisen, wenn Kinder und Jugendliche, wie Sie empfehlen, auch unter 16 Jahren ggf. ohne Anwesenheit der Eltern (bzw. Personensorgeberechtigten) geimpft werden, dass die Personensorgeberechtigten vor der Impfung umfassend aufgeklärt wurden und in die Impfung einwilligten? Hier gilt das unter Punkt 6.2 Gesagte, denn bei jedem ärztlichen Eingriff handelt es sich primär um eine Körperverletzung und Sie bringen die Schulleitungen und Lehrer damit in Gefahr an einer möglichen strafbaren Handlung teilzunehmen. Damit die Körperverletzung gerechtfertigt ist, bedarf es einer rechtmäßigen Einwilligung, welche wiederum einer umfassenden Aufklärung bedingt. Bei Aufklärungsgesprächen gilt jedoch die Beweislastumkehr, das heißt, die Darlegungs- und Beweislast einer rechtmäßigen Aufklärung obliegt dem impfenden Arzt und könnte hier eventuell auch die an der Aufklärung, zumindest an der „Sensibilisierung“ mitinvolvierten Lehrer betreffen. Das Netzwerk kritischer Richter und Staatsanwälte sieht in diesem Kontext eben nicht nur haftungsrechtliche, sondern auch strafrechtliche Probleme.[15]
- Wie begründen Sie darüber hinaus, dass 16-Jährige als noch besonders Schutzbedürftige ohne die Einwilligung der Erziehungsberechtigten fähig sein sollen, eine so weitreichende Entscheidung für ihre Gesundheit selbst treffen zu können, zumal bedauerlicher Weise nicht nur medizinische Aspekte zunehmend eine Rolle spielen? Die Lehrer sind daher von ihrem Dienstherrn, der Sie als Ministerium sind, unseres Erachtens unbedingt darauf hinzuweisen, dass bei Ihnen als natürliche Person die strafrechtliche Verantwortung Ihres Tuns verbleiben könnte.
- In Bezug auf die von Ihnen empfohlenen Aufklärungsmaterialien zur Impfung schreiben Sie: „Wir würden uns freuen, wenn Sie diese und weitere Angebote nutzen, um Schüler im Unterricht für das Thema Impfen zu sensibilisieren und aufzuklären.“ Diese Aufforderung sehen wir überaus kritisch.
Schulleiter und Lehrkräfte haben keinerlei medizinische Expertise und unterliegen zudem dem beamtenrechtlichen Neutralitätsgebot. Auch ist Laienwerbung nach dem Heilmittelwerbegesetz (HWG) für verschreibungspflichtige Arzneimittel verboten. Um wieviel mehr muss dies für Schutzbefohlene an den Schulen gelten? Oder zählen Lehrer nun zum qualifizierten Personenkreis nach § 10 HWG? Woraus ergibt sich also die Berechtigung und Kompetenz von Lehrern, Schüler fürs Impfen zu sensibilisieren, über Impfungen aufzuklären und hierfür zu werben?
Ihre an die Schulleitungen und Lehrer unterbreiteten Anweisungen und Vorschläge sehen wir als rechtlich problematisch an: sie fordern die Adressaten zu einem fragwürdigen Verhalten auf. Wir gehen daher davon aus, dass die Schulleiter frei sind, diese auch abzulehnen, zumal unter Heranziehung aller Aspekte eine Gutgläubigkeit der Beteiligten fragwürdig sein könnte.
Unbenommen dessen erwarten wir Ihre Antworten auf unsere Fragen aufgrund der Brisanz und der unmittelbaren Gefährdung der Schüler unverzüglich, d.h. bis spätestens 28.09.2021.
Mit freundlichen Grüßen
Iris Cassier Joachim Kaiser
Eine Kopie dieses Schreibens wird veröffentlicht und geht an alle Schulleitungen im Landkreis Ravensburg mit der Bitte, dieses an die jeweiligen Lehrer, Elternvertreter und Schul- und Klassensprecher zur Kenntnis zu geben
Anhang:
- Auszug schwerwiegender Nebenwirkungen der Covid 19 Impfung bei Kindern und Jugendlichen[12]
- Auszug Nürnberger Kodex[14]
Literatur (Stand 13.09.2021):
- https://ec.europa.eu/health/documents/community-register/html/index_en.htm ↑
- https://www.reuters.com/business/healthcare-pharmaceuticals/us-cdc-internal-report-calls-delta-variant-contagious-chickenpox-nyt-2021–07-30/ ↑
- https://papers.ssrn.com/sol3/papers.cfm?abstract_id=3897733 ↑
- https://ec.europa.eu/health/documents/community-register/html/index_en.htm ↑
- WHO Information Notice for Users 2020/05: https://www.who.int/news/item/20–01-2021-who-information-notice-for-ivd-users-2020–05 ↑
- Urteil Berufungsgericht Lissabon, 11.11.2020: http://www.dgsi.pt/jtrl.nsf/33182fc732316039802565fa00497eec/79d6ba338dcbe5e28025861f003e7b30?OpenDocument ↑
- https://www.wiwo.de/technologie/forschung/virologe-drosten-im-gespraech-2014-die-who-kann-nur-empfehlungen-aussprechen/9903228–2.html ↑
- Corman Drosten Review Report: https://cormandrostenreview.com/ ↑
- Mitteilung STIKO zur Aktualisierung der COVOD-19_Empfehlung für Kinder und Jugendliche vom 16.08.2021 ↑
- https://www.br.de/nachrichten/wissen/wie-hoch-ist-die-corona-infektionsgefahr-fuer-kinder-in-schulen ↑
- https://www.klinikum.uni-heidelberg.de/newsroom/kinder-entwickeln-langfristige-immunitaet-gegen-covid-19/ ↑
- https://impfnebenwirkungen.net/report.pdf ↑
- Sarah Wagenknecht – YouTube Video Corona: Mythen statt Fakten (https://youtu.be/xw3qY4kS4HQ?t=480) ↑
- https://de.wikipedia.org/wiki/N%C3%BCrnberger_Kodex#Die_zehn_Punkte_des_N%C3%BCrnberger_Kodex_1947 ↑
- https://netzwerkkrista.de/2021/08/19/impfteams-in-schulen-strafrechtliche-fragen/ ↑